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Informieren Sie sich über unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen / AGB

Wir richten uns nach den:

Allgemeine Umzugsbedingungen der Fachgruppe Möbeltransporte des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbandes ASTAG

Hier gehts zum PDF:

Versicherung

Deckung / Kosten / Bedingungen

Aufgrund unseres geübten und professionellen Umgangs mit Ihrem Umzugsgut, sind Ihre Möbel bei uns in sicheren Händen. Bei einem allfälligen Schadenfall haften wir laut den AGBs des ASTAG Transportverbandes nur bei Grobfahrlässigkeit. Aus diesem Grund empfehlen wir unserer Kundschaft bei uns eine der folgenden Versicherungsoptionen abzuschließen.

Option I:

Zeitwertversicherung „Standard“

Deckung bis CHF 50‘000.00 (Summe pro eingesetztes Zügelfahrzeug)

Kosten
Auftragssumme unter CHF 2'000.00 = pauschal CHF 60.00
Auftragssumme über CHF 2'000.00 = 3% der Umzugskosten

Der Zeitwert ist „der aktuelle Marktwert für eine Ersatzbeschaffung, unter Berücksichtigung von Alter und Zustand“.
Der Zeitwert gilt als Referenz worauf der Versicherungsnehmer im Maximum Anspruch hat.

Vorgehen beim Schadenfall und Leistungsbeschrieb in drei Stufen

  1. Reparatur Wenn möglich wird eine Reparatur der beschädigten Ware im Rahmen des aktuellen Zeitwertes vorgenommen.

  2. Auszahlung vom Minderwert Sollte eine Reparatur nicht möglich sein oder steht die Höhe der Reparaturkosten nicht im Verhältnis zum Schaden (z.B.  Kratzer bei unauffälliger Stelle), so wird dem Kunden alternativ einen Minderwert ausbezahlt. Die Höhe des Minderwertes wird anhand des Beschädigungsgrades definiert. Er beträgt in der Regel zwischen 5 -30% vom Zeitwert. Das selbe Prinzip wird auch bei Kleinschäden in Mietwohnungen angewandt.

    Beispiel Minderwert An einer Schranktüre entsteht ein Kratzer. Die Funktion ist nicht beeinträchtigt, der Schaden ist nur optisch sichtbar. Die ganze Türe zu ersetzen steht nicht im Verhältnis zur Beschädigung. Ein Betrag von Fr. X wird ausbezahlt und der Kunde akzeptiert dafür die optische / leichte Beschädigung.

  3. Auszahlung vom Zeitwert für eine Ersatzbeschaffung Sollte ein „Totalschaden“ vorliegen (Ware oder Möbelstück kann nicht repariert werden, ist durch die Beschädigung nicht mehr brauchbar oder die Reparaturkosten fallen höher aus als der berechnete Zeitwert), so wird dem Kunden im Maximum der „Zeitwert für eine Ersatzbeschaffung“ ausbezahlt.

    Berechnung vom Zeitwert Wird anhand einer jährlichen und generellen Amortisation für sämtliche Möbel und Waren von 10% auf den Neupreis berechnet. Als Neupreis gilt der effektiv vom Kunden bezahlte Nettopreis. Ab dem neunten Jahr liegt der Zeitwert bei 10% und bleibt dann über die gesamte Lebensdauer auf diesem Niveau stehen. Kann das Alter der beschädigten Ware nicht nachvollzogen werden (z.B. Quittung verloren oder Ware Occasion gekauft) so wird auf den Plattformen ricardo.ch, tutti.ch oder ebay.ch geschaut was der warenübliche Wert für eine ein ähnliches Ersatzbeschaffungsobjekt liegt. Dieser Wert gilt als „Zeitwert“, worauf der Versicherungsnehmer im Maximum Anspruch hat. Sollte der Versicherungsnehmer einen Ersatzkauf wünschen, so liegen die Transportkosten vollumfänglich bei ihm.

    Beispiel Totalschaden Ein Holztisch bekommt beim Umzug auf der Oberfläche und an der Kante einen tiefen Schlag. Kaufpreis vor 5 Jahren Fr. 1‘800.00. Der aktuelle Zeitwert beträgt gemäß Amortisation noch Fr. 900.00. Eine Reparatur vom Schreiner über Fr. 1‘200.00 käme teurer als der Zeitwert ist. Es handelt sich hierbei also um einen Totalschaden. Dem Kunden werden demnach Fr. 900.00 für eine Ersatzbeschaffung ausbezahlt.

Option II:

Neuwertversicherung „Premium“

Auf Ihren Wunsch können Sie für Ihr gesamtes Inventar oder einzelne Möbelstücke sowie Antik-, Wert- oder Kunstobjekte eine Neuwertversicherung abschließen. Hierzu benötigen wir von Ihnen im Vorfeld eine Mobiliarliste mit der Angabe der Neukosten für jedes einzelne zu versichernden Stück. Der zu versichernde Gesamtwert muss mindestens CHF 10‘000.00 betragen.

Deckung Das Mobiliar ist bis 10 Jahre und Elektronische Geräte bis 3 Jahre im Neuwert versichert. Danach folgt eine Zeitwertversicherung (gemäß unserer Zeitwertversicherung Standard).

Prämie
1% der Neukosten (gemäss Ihrer Mobiliarliste) + Fr. 100.00 Bearbeitungsgebühr

Selbstbehalt KEIN Selbstbehalt beim Schadenfall

Formular Umzugsgut AGB Neuversicherung

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Option III:

Keine Versicherung

Sie möchten die Versicherungsprämie sparen und verzichten vollumfänglich auf eine Deckung. Bei einem allfälligen Schadenfall wird von Seite Auftragsnehmer keinerlei Haftung übernommen.
Hinweis bei einem Versicherungsausschluss verzichten Sie auch auf eine Deckung bei allfälligen Schäden am Gebäude wie z.B. Liftanlagen, Wände im Treppenhaus oder Bodenbeläge (Parkett etc.).

Abschluss der Versicherung

Gewünschte Option auf unserer Offerte auf Seite 3 ankreuzen und unterzeichnet an uns retournieren oder spätestens einen Tag vor Arbeitsbeginn telefonisch bei unserem Sekretariat melden.

Wenn Sie uns weder mündlich noch schriftlich eine Angabe machen, so gehen wir davon aus, dass Sie KEINE Versicherung wünschen. Bei einem Schadenfall übernehmen wir keine Haftung.

Meldepflicht bei Wert von über CHF 5'000.00

Ware, Möbelstücke, Wert- oder Kunstgegenstände mit einem Einzelwert von über Fr. 5‘000.00 müssen zwingend vor dem Umzug unaufgefordert vom Kunden gemeldet werden. Dies ist wichtig damit wir hierzu besondere Massnahmen bezüglich Schutzes, Verpackung und Platzierung im Möbelwagen einplanen und vornehmen können.
Sollte der Kunde dieser Meldepflicht nicht nachkommen, gilt beim Schadenfall ein Haftungsausschluss.

Schadensabwicklung

Wir setzen selbstverständlich alles daran, keine Schäden zu verursachen. Wo gearbeitet wird, können jedoch bekanntlich Fehler passieren. Sollten Sie am Umzugstag darum einen Schaden bemerken, bitte diesen umgehend unserem Teamleiter vor Ort melden. Sollten Sie den Schaden erst später bemerken, können Sie uns diesen innert 3 Tagen schriftlich, per Telefon oder E-Mail melden. Senden oder mailen Sie uns nebst Fotos und Beschrieb auch gleich die Kaufbelege zu. Für spätere Schadensmeldungen können wir keine Haftung übernehmen.

Schadenmeldung Was wir benötigen: Fotos, Beschrieb zum Schaden, Kaufvertrag/Quittung (wenn nicht vorhanden, Angabe zum Alter und der Neukosten). Halten Sie wenn möglich den Schaden mit einer Fotoaufnahme fest. In Zusammenarbeit mit Versicherung, Schreiner- und Reparaturdienst sowie Schadenexperten garantieren wir Ihnen eine rasche und fachgerechte Schadensbehebung.

Wichtig

Erteilen Sie keine Reparaturaufträge ohne unsere vorherige Zustimmung!

Haftungsausschluss in folgenden Fällen

  • Kleinschäden und leichte Beschädigungen aller Art bis CHF 100.00 pro Gegenstand/Ereignis sind in der Zeitwertversicherung nicht gedeckt
  • Schäden welche später als 3 Tage bei uns gemeldet werden
  • Schäden an Festplatten von Computer, PCs, Handys, Notebooks und elektr. Geräten
  • für mechanische oder elektronische Defekte von Gerätschaften und Maschinen wenn von außen keine Beschädigung sichtbar ist
  • an Lampen, Bilder, Spiegel, Glasplatten sowie zerbrechliche oder heikle Gegenstände welche kundenseitig vorgängig nicht transportgerecht verpackt worden sind
  • Leichte Kratzspuren an Glas, Holz, Kunststoff, furnierten und lackierten Oberflächen
  • Schäden sämtlicher Inhalte von Umzugsboxen, welche vom Kunde selber und nicht professionell durch unsere Belegschaft eingepackt wurden
  • Schäden an verpacktem Umzugsgut welche nach dem Umzug nicht umgehend ausgepackt und auf Schäden kontrolliert werden konnten
  • an Gegenständen, welche vor dem Umzug nicht mehr im Originalzustand waren, altersbedingt fragil sind oder nicht mehr mit den Originalschrauben zusammengebaut sind
  • Schäden welche durch kundenseitige Mithilfe am Umzugstag verursacht wurden
  • Schäden welche nicht klar durch unsere Belegschaft verursacht wurden
  • Schäden welche durch eine haftpflichtige Drittperson oder Drittfahrzeug verursacht wurde
  • Schäden welche alters- oder qualitätsbedingt in fragilem Zustand sind
  • Schäden an Waren, Möbelstücken, Wert- oder Kunstgegenstände mit einem Einzelwert von über Fr. 5‘000.00. Solche Waren müssen vorgängig unaufgefordert vom Kunden gemeldet werden, damit eine professionelle Verpackung vorgenommen werden kann.
  • Schäden an Stein- und Glasmöbel welche einen bestehenden Riss, Bruch und Spannung aufweisen (oft unsichtbar) und bei bloßen Anheben / Tragen zerreißen oder brechen
  • Schäden an Pflanzen insbesondere Äste oder Blätter
  • Schäden an Inhalte von Terrarium oder Aquarium
  • Haftungsausschluss für folgende Güter: Edelsteine, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Banknoten, Sammlermünzen, Wertpapiere und Urkunden, gezogene Lose, Kunstgegenstände mit Liebhaberwert über Fr. 5‘000.-, sowie lebende Tiere. Wir empfehlen solche Gegenstände in den persönlichen Taschen und privaten Fahrzeuge zu transportieren.
  • Güter welche in Fahrzeugen der Kundschaft transportiert werden
  • wenn bei uns keine Versicherung (Zeitwertversicherung oder Neuwertversicherung) abgeschlossen wurde

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